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Hierzulande kann für das Betätigen der Toilettenspülung nach 22 Uhr ein Bußgeld verhängt werden

Es wird morgen früh stinken!

doleti kazen za splakovanje stranišča
Foto: envato-Elemente

Haben Sie gehört, dass es in der Schweiz nach 22 Uhr nicht mehr erlaubt ist, die Toilette zu spülen? Diese Behauptung wird oft online verbreitet, aber was ist die Wahrheit hinter dieser seltsamen Regel? Hierzulande kann das Betätigen der Toilettenspülung nach 22 Uhr mit einem Bußgeld belegt werden!

Hierzulande kann das Betätigen der Toilettenspülung nach 22 Uhr mit einem Bußgeld belegt werden! Die Schweizer Mietordnung ist für ihre Strenge und Genauigkeit bekannt. Gibt es jedoch wirklich eine Regel, die das Spülen der Toilette nach 22 Uhr verbietet? Um diese Frage zu verstehen, müssen wir zunächst untersuchen, wie Mietverhältnisse in der Schweiz geregelt sind.

Der Mietvertrag ist das zentrale Dokument, das das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter regelt. Diese Vereinbarung kann verschiedene Klauseln enthalten, wie z. B. Gästerichtlinien, Haustierregeln, Versorgungsbestimmungen und Verpflichtungen zur Grundstücksinstandhaltung.​​​​​​

Was die Toilettenspülung nach 22:00 Uhr betrifft, so hängt diese Frage meist mit der Hausordnung des jeweiligen Gebäudes zusammen. Diese Reihenfolge variiert von Gebäude zu Gebäude und hängt von verschiedenen Faktoren wie der Dicke der Wände, der Anzahl der Wohnungen im Gebäude und dem Profil der Mieter ab.

Foto: envato-Elemente
In einigen Fällen, insbesondere in älteren Gebäuden oder solchen mit dünnen Wänden, kann die Hausordnung tatsächlich eine Bestimmung enthalten, die lärmende Aktivitäten (z. B. Toilettenspülung) während bestimmter Nachtstunden einschränkt. Dies ist keine gesetzliche Regelung, sondern eine Frage des gegenseitigen Respekts und der Gewährleistung einer friedlichen Umgebung für alle Bewohner.

Dennoch ist zu bedenken, dass Mieter im Falle eines Verstoßes gegen die Hausordnung möglicherweise keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen erhalten. In den meisten Fällen werden diese Angelegenheiten intern zwischen den Bewohnern oder unter Einschaltung des Hausverwalters geklärt.

In der Schweiz ist das Spülen der Toilette nach 22 Uhr nicht illegal, sondern eine Frage der Hausordnung und des gegenseitigen Respekts. Während dies in einigen Gebäuden tatsächlich die Regel sein mag, ist es nicht allgemeingültig und variiert von Gebäude zu Gebäude.

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