Am 13. Dezember 2016 ist in der Europäischen Union, also auch in Slowenien, eine Verordnung in Kraft getreten, die Lebensmittelhersteller dazu verpflichtet, den Nährwert von Lebensmitteln zu kennzeichnen. Das bedeutet, dass ab sofort alle vorverpackten Lebensmittel mit Nährwertangaben versehen sind. Auf der Verpackung müssen die Hersteller Angaben zu Brennwert, Kohlenhydratmenge, Gesamt- und gesättigten Fetten, Salz, Zucker und Proteinen machen. Lediglich die (noch) nicht verpflichtende Angabe zur Ballaststoffmenge wurde weggelassen.
Verpflichtende Kennzeichnung des Nährwerts von vorverpackten Lebensmitteln ist die letzte der 2011 verabschiedeten Änderungen der europäischen Verordnung zur Bereitstellung von Lebensmittelinformationen für europäische Verbraucher. Und was Weitere Informationen finden Sie auf der Verpackung zum Verbraucher bringen? Informationen zum Energiewert von Lebensmitteln, Menge an Zucker, Fetten, Kohlenhydraten und anderen Nährstoffenstellen einen zusätzlichen Selektionsschutz dar ungesundes Essen. So wird es jetzt noch einfacher, Lebensmittel auszuwählen mit einer günstigeren Nährstoffzusammensetzung.
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Wir geben Ihnen zusätzliche Informationen zur Zusammensetzung der Lebensmittel machte es einfacher, Lebensmittel zu identifizieren, die gesundheitsfördernd sind. Viele Hersteller haben ihre Verpackungen bereits in der Vergangenheit mit diesen Informationen ausgestattet und die Angabe des Nährwerts von Lebensmitteln wird künftig verpflichtend sein auch in Online-Shops. Seit 2014 sind sie nur noch gesetzlich vorgeschrieben obligatorische hervorgehobene Kennzeichnung von Allergenen, Mindestschriftgröße und Art der Datendarstellung. Die Angabe des Nährwerts von Lebensmitteln auf Verpackungen war bis zu dieser Woche freiwillig.
Was ist mit Ausnahmen? Die Angabe des Nährwerts ist nicht zwingend erforderlich handwerklich hergestellte Lebensmittel, die der Hersteller direkt an den Endverbraucher oder an lokale Unternehmen liefert (Vermittlung ist nicht zulässig). Die Verordnung gilt zumindest für Lebensmittel, die daraus hergestellt werden 13. Dezember 2016 weiter. Selbstverständlich dürfen Lebensmittel, die vor diesem Datum hergestellt und mit der alten Kennzeichnung versehen wurden, bis zum Ablaufdatum auf dem Markt bleiben.