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An- und Abreise nach Kroatien: Testzentren in Kroatien, wo Sie PCR- und Antigen-Schnelltests durchführen können

Foto: Prasesh Shiwakoti / Unsplash

Das Überschreiten der Landesgrenzen zu unseren Nachbarn erfolgt nach wie vor im Rahmen bestimmter Protokolle und Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus. Da die Saison vor der Tür steht und die Slowenen wieder im benachbarten Kroatien Urlaub machen, bieten wir Ihnen im Folgenden die aktuellsten Informationen zur Einreise nach Kroatien und zur Wiedereinreise nach Slowenien sowie zur Durchführung von PCR und Rapid Antigen Prüfungen in Kroatien.

Einreise nach Kroatien aus Slowenien

Kroatien hat ein bis Ende April gültiges Dekret erlassen, das regelt, wer unter welchen Bedingungen in sein Land einreisen darf. Passagiere aus Slowenien können einreisen:

  • Z negativer Antigen-Schnelltest, die nicht älter als 48 Stunden sein darf und in einem EU-Mitgliedsstaat absolviert werden kann. Das Zertifikat kann vom Testanbieter geschrieben und Ihnen ausgestellt werden. Wenn Sie sich länger als 10 Tage in Kroatien aufhalten, müssen Sie den Schnelltest bis zum zehnten Tag nach Ausstellung des ersten Tests wiederholen.
  • Z negativer PCR-Test, die nicht älter als 48 Stunden sein darf.
  • S Impfpass gegen covid-19, es können jedoch 14 Tage nach der letzten Impfdosis oder bei einem Impfstoff, der mit nur einer Dosis verabreicht wird, auch 14 Tage nach der Impfung vergehen. Wenn Sie nur die erste Dosis des AstraZeneca-Impfstoffs erhalten, erlaubt Ihnen Slowenien, die Grenze nach 21 Tagen zu überqueren, aber Sie benötigen immer noch einen negativen Schnell- oder PCR-Test, um nach Kroatien einzureisen.
  • Bescheinigung über die Genesung von Covid-19. Sie können Ihre Erkrankung mit einem positiven PCR- oder Schnelltest-Zertifikat oder einem ärztlichen Attest nachweisen (Antikörper-Zertifikat reicht nicht mehr für den Grenzübertritt). Das Zertifikat darf älter als 11 Tage sein.

Die Einreise ist auch ohne eines der oben genannten Zeugnisse möglich, allerdings werden Sie in diesem Fall bestellt 10 Tage Quarantäne, die durch einen negativen Schnell- oder PCR-Test verkürzt werden kann. Die Orte, an denen Sie den Test in Kroatien ablegen können, finden Sie unter dem folgenden Link.

TESTZENTREN IN KROATIEN FÜR PCR- UND ANTIGEN-SCHNELLTESTS

Ausnahmen für die Einreise nach Kroatien ohne Test oder angeordnete Quarantäne:

  • Kinder unter 7 Jahren in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten, der über die entsprechende Bescheinigung für die Einreise nach Kroatien ohne Quarantäne verfügt.
  • Passagiere, die maximal 12 Stunden auf der Durchreise sind, Grenzgänger, Schulkinder, dringende Familienkontakte, dringende medizinische Eingriffe, dringende geschäftliche Gründe (obligatorische Einladung zu einem Treffen in Kroatien), Arbeitnehmer in kritischen Infrastrukturen, z. Gesundheitswesen, Polizei, Armee, Zivilschutz, Seeleute und Transportunternehmen.
Foto: Waldemar Brandt / Unsplash

Einreise nach Slowenien aus Kroatien

Kroatien steht derzeit noch auf der Liste der roten Länder, daher gelten für die Einreise nach Slowenien aus Kroatien besondere Maßnahmen. Eine Rückkehr nach Slowenien ohne Quarantäne ist möglich:

  • Z negativer PCR-Test, die nicht älter als 48 Stunden sein darf und in der EU ausgestellt werden kann
  • S eine Bescheinigung über ein positives PCR-Testergebnis, das älter als 21 Tage und nicht älter als 6 Monate ist, oder mit einem ärztlichen Attest, dass Sie von Covid-19 genesen sind und seit Beginn der Symptome nicht mehr als 6 Monate vergangen sind.
  • S Impfpass gegen covid-19, wenn seit der zweiten Dosis des Biontech/Pfizer-Impfstoffs mindestens 7 Tage oder seit dem Moderna-Impfstoff mindestens 14 Tage oder seit der ersten Dosis des AstraZeneca-, Sputnik- oder Johnson & Johnson-Impfstoffs mindestens 21 Tage vergangen sind Impfung.

Wenn eine Person bei der Einreise nach Slowenien kein entsprechendes Zertifikat hat oder nicht unter die folgenden Ausnahmen fällt, wird auf sie verwiesen 10-tägige Quarantäne, die durch Testen nicht vorzeitig eliminiert werden können.

Auch bei der Überfahrt von Kroatien nach Slowenien gibt es einige Ausnahmen, die keinen PCR-Test oder Quarantäne für die Einreise nach Slowenien erfordern:

  • Für Eigentümer, Mieter und Nutzer von Immobilien (Wohnung, Flatrate, Boot) in EU-Staaten gilt eine Ausnahme beim Grenzübertritt mit Schnell- oder PCR-Test, wenn sie innerhalb von 72 Stunden über die Grenze zurückkehren (der Erlass gilt ab 26.4.2021). In diesem Ausnahmefall ist der Schnelltest 72 Stunden nach Entnahme des Abstrichs gültig. Die Ausnahme gilt auch für enge Familienmitglieder und andere Personen, die bei gemeinsamer Reise einen ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz unter derselben Adresse gemeldet haben. Bei einer Pauschale gilt die Ausnahme auch für Personen (Nutzer), die auf dem Pauschalvertrag stehen.
  • Menschen, die sind im Transit durch Slowenien für maximal 12 Stunden oder Güterverkehr für maximal 8 Stunden.
  • Ein Kind, das das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Grenze zusammen mit einem engen Familienangehörigen überquert, der nicht in Quarantäne geschickt wird und dem die Einreise nach Slowenien nicht verweigert wird.
  • Eine Person, die die Grenze überquert aus dringenden Gründen, im Zusammenhang mit der Beseitigung einer unmittelbaren Gefahr für Gesundheit, Leben, Eigentum, dem Eintritt von Sachschäden oder aus geschäftlichen Gründen und Rückkehr über die Grenze innerhalb von 12 Stunden nach dem Grenzübertritt.
  • Person, auf die verwiesen wird Wahrnehmung von Aufgaben im internationalen Transportwesen oder daraus.
  • Ein Mensch mit Diplomatenpass oder eine ausländische Sicherheitsbehörde, z.B. die Polizei, die Justiz oder ein Mitglied der slowenischen Streitkräfte, das von einem Einsatz zurückkehrt, oder ein Mitglied des Schutz- und Rettungsdienstes für humanitären Transport und Rettung und sie kehren innerhalb von 24 Stunden zurück.
  • Eine Person, die aus dem Ausland mitgebracht wurde Krankenwagen.
  • An ein Mitglied der Polizei oder einen Mitarbeiter einer staatlichen Stelle, die von einem Arbeitseinsatz im Ausland zurückkehren, sowie Mitarbeiter staatlicher Stellen und akkreditierte Journalisten auf Dienstreise ins Ausland (diese Person muss bei der Ankunft in Slowenien mit einem PCR-Test auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2 getestet werden, und die Bedingungen für die isolierte Entgegennahme des Testergebnisses werden vom Arbeitgeber bereitgestellt).
  • Eine Person, die täglich die Grenze überquert, weil sie involviert ist Erziehung oder Bildung, und eine Person, die Tagesschulkinder transportiert und nach Abschluss des Transports über die Grenze zurückkehrt
  • An einen Miteigentümer oder Pächter von Grundstücken im Grenzgebiet oder beiderseits der Landesgrenze, die zur Verrichtung von land-, land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten die Landesgrenze zu einem Nachbarstaat überschreiten und spätestens 10 Stunden nach dem Grenzübertritt wieder über die Grenze zurückkehren - gilt auch für ihre unmittelbaren Familienangehörigen und andere Personen, die eine gemeldete Adresse mit ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz haben, wenn sie zusammen reisen.

Wo in Kroatien zu PCR und Schnelltest

Alle Testorte nach einzelnen Landkreisen und Städten finden Sie unter dem folgenden Link/Button:
TESTZENTREN IN KROATIEN FÜR PCR- UND ANTIGEN-SCHNELLTESTS

In einigen touristischen Unternehmen und Campingplätzen werden den Gästen Sonderkonditionen und -preise für Tests angeboten, aber ansonsten sind die regulären Preise für PCR-Tests sehr unterschiedlich und liegen zwischen 400 und 800 HRK. Für den Test ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Kontaktdaten für Registrierung und Testpreise finden Sie unter dem folgenden Link/Button:
TESTZENTREN IN KROATIEN FÜR PCR- UND ANTIGEN-SCHNELLTESTS
Sie müssen es bei der Einreise nach Slowenien vorzeigen schriftliche Bestätigung eines negativen Tests, eine Übersetzung aus dem Kroatischen ins Englische ist jedoch nicht erforderlich.

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